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Wie viele Betroffene gibt es im Odenwald? Wie viele Todesfälle?
Welche Regeln sollte ich befolgen?
Was tun, wenn ich krank bin?
Termine, Dokumente, Informationen
Informationen zum Besuch von Schulen und Kindertagesstätten
Kontakt Adressen, Telefon und Service-Nummern, Hilfe
Informationen über Reisen. Was sind Risikogebiete? Rückkehr aus einem Risikogebiet
Informationen über das Arbeitsrecht und Kurzarbeitergeld in der Pandemie
Alle Verordnungen und Verfügungen in einer Übersicht
Welche Unternehmen haben geöffnet? Welche Anträge und Förderungen für Unternehmen gibt es?
Zahlen zur Corona-Pandemie im Odenwaldkreis
Auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Zahlen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie für den Odenwaldkreis. Wir veröffentlichen jeden Morgen die Zahlen zum Meldeschluss des Vortags.
Außerdem finden Sie hier Links zu den Seiten, die die Zahlen für Hessen bzw. für Deutschland darstellen.
3.137
davon verstorben
154
davon genesen
2.911
72
7-Tage-Inzidenz (eigene Berechnung)
35,2
15
davon im Gesundheitszentrum Odenwaldkreis (GZO)
9
davon im GZO auf Intensivstation
2
davon außerhalb des Kreises
6
davon ausstehende Testergebnisse im GZO
0
Fallzahlen Hessen:
Hessisches Ministerium für Soziales:
Robert Koch Institut:
Bad König
430
Brensbach
153
Breuberg
314
Brombachtal
114
Erbach
434
Fränkisch-Crumbach
66
Höchst
435
Lützelbach
258
Michelstadt
601
Mossautal
36
Oberzent
157
Reichelsheim
139
Fälle, bei denen die Adressermittlung noch läuft
0
Im Rahmen der nationalen Teststrategie erhalten Personen, die bestimmte Kriterien erfüllen, einen kostenlosen PCR-Test.
Weitere Informationen dazu gibt es hier zum Download (bitte anklicken).
Wer keinen Anspruch auf einen kostenlosen Test im Rahmen der Teststrategie hat, kann sich auf eigene Kosten testen lassen.
Die Möglichkeiten gibt es hier zum Download (bitte anklicken).
Test wurde in Arztpraxis vorgenommen:
Wenn sich Patienten in einer Arztpraxis haben testen lassen, regelt die Praxis die Abläufe und informiert sie darüber, wann und wie sie die Testergebnisse kommuniziert. Bei positiven Testergebnissen wird das Gesundheitsamt automatisch informiert und setzt sich mit Ihnen in Verbindung.
Test wurde in einem Testzentrum vorgenommen:
Haben sich Patienten in einem Koordinierungscenter der KVH testen lassen, werden Sie in der Regel so schnell wie möglich über ihr Ergebnis informiert:
1. vom Gesundheitsamt bei positivem Testergebnis.
2. von der KVH bei negativem Testergebnis (per SMS und Brief).
Aufgrund eines hohen Testaufkommens und je nach Kapazitäten der auswertenden Labore kann es leider immer einmal zu Verzögerungen kommen. Sollten Getestete nach wenigen Tagen noch kein Ergebnis erhalten haben, können sie sich per E-Mail
corona-befunduebermittlung@kvhessen.de danach erkundigen (wenn sie in einem Koordinierungscenter der KVH getestet wurden).
Test wurde vom Gesundheitsamt veranlasst
Das Gesundheitsamt meldet sich unabhängig vom Testergebnis bei den getesteten Personen.
Wenn Sie die Information erhalten haben, dass Sie positiv auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 getestet wurden, ergeben sich für Sie unmittelbare Konsequenzen und Pflichten. Dies gilt sowohl für einen positiven PCR- als auch einen positiven Schnell- bzw. Antigen-Test.
Ihre Pflichten:
Ihre Rechte:
Weitere Informationen:
https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-hessen/selbst-und-haushaltsquarantaene
Wichtige weitergehende Informationen bei der Verwendung von Schnelltests / Antigen-Tests von Einrichtungen, Unternehmen und Praxen nach § 4 Abs. 2 TestV:
Aktuelle Informationen für (private) Veranstaltungen und andere soziale Kontakte gibt es auf der Seite des Landes Hessen:
Für den Freizeit- und Amateursportbetrieb sind die öffentlichen und privaten Sportanlagen geschlossen. Sportangebote in Volkshochschulen und ähnlichen Einrichtungen sind ebenfalls untersagt.
Weitere Informationen dazu gibt es auf der Seite des Landes Hessen:
Das Land Hessen hat Informationen zur Corona-Warn-App auf seiner Seite zusammengestellt:
https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/corona-warn-app-des-bundes
Weitere Informationen gibt auf der Seite des Bundes:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app/corona-warn-app-faq-1758392
Das Land Hessen regelt, in welchen Einrichtungen und in welchem Umfang Besuche möglich sind. Informationen dazu gibt es beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration: https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/besuchsverbot-fuer-bestimmte-einrichtungen
Informationen bietet auch das Pflege-Netzwerk-Deutschland:
https://pflegenetzwerk-deutschland.de/corona/corona-informationen/#c924
Bitte beachten Sie außerdem die Regelungen in der Allgemeinverfügung des Odenwaldkreises, die Sie unter “Verordnungen und Verfügungen” auf der Seite finden.
Auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gibt’s es Videos, Infoblätter und Grafiken in unterschiedlichen Sprachen: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/informationen-in-anderen-sprachen.html
Hessen stellt Informationen über das Corona-Virus in verschiedenen Sprachen zur Verfügung. Die Downloads des Infoblattes sind auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration zu finden: https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/informationen-fuer-buergerinnen-und-buerger/fremdsprachliche-informationen-zum-coronavirus
Auch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration stellt Informationen in mehreren Sprachen zur Verfügung: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/amt-und-person/informationen-zum-coronavirus
Wo und wann man eine Maske tragen muss, hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration aufgelistet:
https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/maskenpflicht-faq
Für einen Termin für die Impfung gegen das Corona-Virus im Impfzentrum in Erbach kann man sich unter den Telefonnummern 116 117 und 0611 505 92 888 sowie online unter
www.impfterminservice.hessen.de registrieren. Im Anschluss bekommt man per Post oder E-Mail einen Termin zugesandt.
Das Land Hessen informiert mit einem Schaubild über das Verfahren der Terminvergabe (zum Download anklicken).
Eine Terminvereinbarung beim Gesundheitsamt oder im Impfzentrum ist nicht möglich.
Derzeit können sich nur Personen der Anspruchsgruppe 1 und 2 (Höchste und Hohe Priorität) für Termine registrieren. Hier finden Sie eine Übersicht über die definierten Gruppen (zum Öffnen anklicken).
Die Impfverordnung und die Änderungen im Wortlaut finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen.html
Aufklärungs-, Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Impfung mit Vektorimpfstoff (AstraZeneca)
Bescheinigung des Arbeitgebers für Impfungen mit höchster oder hoher Priorität
Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutz)
Videos mit Informationen in Gebärdensprache:
mit dem Auto:
Adresse für die Navigation: Michelstädter Straße, 64711 Erbach (Sportpark, Nähe Hausnummer 15), die Strecke zum Parkplatz ist ausgeschildert.
Es stehen direkt vor dem Eingang des Impfzentrums ausreichend Parkplätze zur Verfügung
mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Bushaltestellen „Landratsamt“ oder „Post“, der Fußweg (ca 400 m) zum Impfzentrum ist von dort aus ausgeschildert
Wer nicht mit dem eigenen Auto oder den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kann, kann auf das Angebot “taxOMobil” zurückgreifen – zu den selben Kosten wie für den Nahverkehr. Weitere Informationen dazu gibt es hier: https://www.odenwaldmobil.de/nc/news/detailseite/?oreg_news=400
Die Hessische Landesregierung hat auf ihrer Internetseite verschiedene Fragen und Antworten rund um die Impfzentren eingestellt:
https://corona-impfung.hessen.de/
Auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums finden sich Informationen zu den Themen Impfreihenfolge, Impfstoff und Wirksamkeit/Sicherheit: https://www.zusammengegencorona.de/informieren/informationen-zum-impfen/
Informationen rund um die Schutzimpfung in Gebärdensprache (bitte anklicken)
Ablauf der Impfung im Impfzentrum in Gebärdensprache (bitte anklicken)
Wenn Schüler oder Studierende oder Angehörige des gleichen Hausstand Symptome einer Corona-Erkrankung haben (insbesondere Fieber, trockenen Husten, Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns), dürfen sie den Präsenzunterricht oder andere reguläre Veranstaltungen der Schule nicht besuchen. Das Fehlen gilt als Entschuldigt.
Das Hessische Kultusministerium veröffentlicht auf seiner Seite aktuelle Nachrichte rund um das Thema Schule und Corona-Virus:
https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/aktuelle-informationen-zu-corona
außerdem gibt eine Seite Auskünfte zu häufig gestellten Fragen:
https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/coronavirus-schulen/haeufig-gestellte-fragen
Eine Übersicht über alle Schulen im Odenwaldkreis finden Sie hier:
https://odenwaldkreis.de/index.php?id=132
Seit dem 22. Februar gilt für Kindertagesstätten wieder der Regelbetrieb – die Einrichtungen öffnen unter Pandemiebedingungen für alle Kinder. Allerdings kann es zu eingeschränkten Betreuungszeiten kommen.
Wenn Kinder oder Angehörige des gleichen Hausstand Symptome einer Corona-Erkrankung haben (insbesondere Fieber, trockenen Husten, Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns), dürfen sie die Kindertagesstätte nicht betreten.
Informationen zu Entschädigungen für den Verdienstausfall für Eltern wenn eine Betreuungseinrichtung geschlossen ist oder ein Kind unter 12 Jahren in Quarantäne muss gibt es hier:
Den entsprechenden Antrag finden Betroffene hier:
https://ifsg-online.de/index.html
Eine Übersicht über Kindertagesstätten im Kreis finden Sie hier (Betreuungsangebote)
Tel. 06062 70-1200
montags bis freitags 8:00 bis 16:00 Uhr
samstags und sonntags 10:00 bis 15:00 Uhr
Hier wird Ihnen auch bei Fragen zu den Allgemeinverfügungen weitergeholfen
Fragen zu Gesundheit und Quarantäne:
täglich von 9:00 bis 15:00 Uhr
alle weiteren Fragen in Zusammenhang mit dem Corona-Virus: montags bis donnerstags 8:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 15:00 Uhr
Tel. 0800 555 4666
Das Zentrum für Seelische Gesundheit am Gesundheitszentrum Odenwaldkreis hat eine telefonische Anlaufstelle geschaffen, an die sich Menschen wenden können, die aufgrund der aktuellen Corona-Krise psychische Beschwerden haben.
Mo - Fr von 10:00 bis 12:00 Uhr
Tel. 06062 79 5454
corona-sprechstunde@gz-odw.de
Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen e. v. hat im Internet Adressen von Hilfs- und Beratungsangeboten gebündelt:
Psychologische Beratung für Patienten nach intensivmedizinischer Behandlung von Corona:
montags, dienstags, donnerstags und freitags von 10:00 bis 13:00 Uhr und freitags von 11:00 bis 13:00 Uhr
und von 14:00 bis 17:00 Uhr
Tel. 069 798 25102
Beratung für Familien, um in dieser herausfordernden Situation zu gemeinsamen Lösungen zu finden.
Di und Do von 13:00 bis 15:30 Uhr
Mi von 9:00 bis 11:00 Uhr
Tel. 06062 70-3939
oder über das Kontaktformular auf
Das Robert Koch Institut, das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen sowie das Auswärtige Amt geben auf folgenden Seiten aktuelle Empfehlungen für Reisende:
Ein Risikogebiet ist ein Gebiet, das durch das Robert Koch-Institut als Risikogebiet oder als besonders betroffenes Gebiet festgelegt ist, solange diese Festlegung nicht aufgehoben wird. Das Gebiet des Landes Hessen gilt nicht als Risikogebiet.
Die Seite des Robert-Koch-Instituts zu Risikogebieten:
http://web-intern/webbio/
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html
Für Einreisende aus Risikogebieten gelten verschiedene Regeln. Hier finden Sie eine Übersicht zum Download
Die Einreisemeldung ist vorrangig durch die digitale Einreisemeldung (bitte anklicken) vorzunehmen. Ersatzweise kann die bisherige Aussteigekarte verwendet werden.
Wenn Sie in den 10 Tage vor Ihrer Einreise nach Hessen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen Sie sich unverzüglich für 10 Tage in Quarantäne begeben. Frühestens 5 Tage nach der Einreise kann die Quarantäne durch einen negativen PCR-Test beendet werden. Die Kosten für diesen Test müssen Sie selbst zahlen.
Es müssen nur 10 Prozent der Beschäftigten im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sein (statt bisher 1/3), damit Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Den Arbeitgebern werden dann die Sozialversicherungsbeiträge, die sie bei Kurzarbeit zu zahlen haben, in voller Höhe erstattet. Auch Zeitarbeitsunternehmen können bereits jetzt einen Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Diese Regelungen werden rückwirkend zum 1. März 2020 gelten.
Ansprechpartner:
Agentur für Arbeit in Erbach
Hotline: 0800 45555 20
Kurzarbeitergeld kann auch online beantragt und abgerechnet werden. Einen Überblick über die eServices der Bundesagentur für Arbeit finden Sie hier:
https://www.arbeitsagentur.de/eservices-unternehmen
Weiter wird bis zur Höhe des bisherigen Lohns auf die Anrechnung eines Zusatzlohns auf das Kurzarbeitergeld verzichtet, sofern die freiwillig ausgeübte Tätigkeit in systemrelevanten Bereichen (z.B. in der Landwirtschaft) erfolgt. Weiterführende Informationen und Videos zu den Fragen, welche Voraussetzungen für Kurzarbeit erfüllt sein müssen, welche Schritte unternommen werden müssen und wie man Kurzarbeitergeld beantragt gibt es auch auf der Homepage des Bundesagentur für Arbeit unter:
Erklärvideo:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-video
Auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet vielfältige Informationen an:
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/kug-faq-kurzarbeit-und-qualifizierung.pdf?__blob=publicationFile&v=7
https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html
In allen Unternehmen, insbesondere solchen mit Publikumsverkehr, ist es wichtig, dass die Hygienevorschriften eingehalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter*innen und Besucher*innen ergriffen werden. Welche Regeln für einzelne Geschäftszweige gelten bzw. welche Unternehmen derzeit geschlossen sind, finden Sie hier: https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/geschaefte-dienstleistungen-und-handwerk
Arbeitgeber haben den Beschäftigen im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeit in der eigenen Wohnung auszuführen (Homeoffice), wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Diese Regelung ist zunächst befristet bis zum 15. März 2021. Weitere Informationen dazu gibt es beim Bundeministerium für Arbeit und Soziales: https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html
Informationen zu finanziellen Hilfen für Unternehmen gibt es hier: https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info-wirtschaft
Die Odenwald-Regional Gesellschaft (OREG) mbh hat eine Internetseite mit Informationen für Unternehmen ins Leben gerufen:
https://www.oreg.de/info-corona
Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet die Arbeitgeber, ihren Beschäftigten das Netto-Entgelt für bis zu sechs Wochen weiterzuzahlen, wenn diese wegen einer Quarantäne-Anordnung oder der Schließung von Schulen und Kitas ihre Arbeitsleistung nicht erbringen konnten. Die Zahlungen werden den Arbeitgebern dann vom Land ersetzt, Selbständige erhalten eine Direktzahlung. Aufwendungen zur sozialen Absicherung werden ebenfalls übernommen.
Ende Mai hat der Deutsche Bundestag die Bezugszeit für einen Verdienstausfall wegen der Schließung von Schulen und Kitas von sechs auf zehn, bei Alleinerziehenden sogar auf zwanzig Wochen verlängert.
Arbeitgeber und Selbstständige können auf der Seite https://ifsg-online.de/index.htm alle erforderlichen Angaben machen und Nachweise hochladen.