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Was muss ich tun, wenn ich positiv getestet wurde?
Wo bekomme ich Corona-Tests?
Termine, Dokumente, Informationen, einrichtungsbezogene Impfpflicht
Wie viele Betroffene gibt es im Odenwald? Wie viele Todesfälle?
Maskenplicht / Handlungsempfehlungen / Symptome und Behandlung / Reisen
Was gilt für Schüler*innen?
Informationen über aktuelle Regelungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Kontakt Adressen, Telefon und Service-Nummern, Hilfe
Alle Verordnungen und Verfügungen in einer Übersicht
Wenn Sie die Information erhalten haben, dass Sie positiv auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 getestet wurden, ergeben sich für Sie unmittelbare Konsequenzen und Pflichten. Dies gilt sowohl für einen positiven PCR- als auch einen positiven Schnell- bzw. Antigen-Test.
Für positiv getestete Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren besteht mindestens fünf Tage nach dem ersten positiven Test:
Außerdem wird dringend empfohlen, sich im Fall einer Infektion mit Symptomen für fünf Tage zu isolieren und keinen Besuch zu empfangen. Die Isolation sollte erst beendet werden, wenn mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht oder zehn Tage nach dem ersten Test vergangen sind.
Alle Vorgaben in ausführlicher Form zum Ausdrucken (zum Download bitte anklicken)
Weitere Informationen:
Bitte kommen Sie nur dann zu einem Anbieter für Schnelltests, wenn Sie keine typischen Symptome einer Corona-Infektion haben. Beim Betreten der Teststellen ist das Tragen einer medizinischen Maske bzw. einer FFP2 Maske Pflicht.
Firma HK Meditest (Bad König)
Friedrich-Ebert-Str. 3, 64732 Bad König
Öffnungszeiten: Mo – So 08:00 – 19:00 Uhr
Ohne Terminvergabe
Testzentrum an der Asklepios Schlossberg Klinik Bad König
Parkstraße 3, 64732 Bad König
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8:00 bis 14:00 Uhr
Termine nach telefonischer Vereinbarung unter: 06063 – 5010
Drive-In-Odenwald-Testzentrum (Bad König)
Werkstraße 7A, 64732 Bad König
Öffnungszeiten: montags bis freitags 6:00 bis 20:00 Uhr, samstags und sonntags 8:00 bis 20:00 Uhr
Anmeldung unter https://anny.co/b/book/drive-in-odenwald-testzentrum oder telefonisch unter 06063 8268909
Test sind auch ohne Termine möglich.
Testcenter Becker in Brensbach (am REWE)
An der Hornsmühle 7, 64395 Brensbach
Öffnungszeiten: Mo-Sa 8:00-18:00, So 9:00-18:00
www.schnelltestcenter.net
Telefon: 0160 93444356
E-Mail: testzentren.becker@web.de
Praxis für klassische Homöopathie Christiane Eisele in Erbach
Städtel 17, 64711 Erbach
Öffnungszeiten: montags bis freitags 14 bis 18 Uhr, samstags und sonntags 12 bis 16 Uhr (eine Anmeldung ist erforderlich, Telefon 06062 9556540 oder E-Mail hp-eisele@gmx.de)
Elektro Krämer in Höchst
An der Strieth 17, 64739 Höchst/Odenwald
Tests auf Anfrage unter Telefon 06163 828080
Bürgertest Rhein-Main AH in Höchst
Wernher-von-Braun-Straße 2-6, 64739 Höchst i. Odenwald
Öffnungszeiten: montags bis freitags 10 bis 18 Uhr, samstags 10 bis 16 Uhr, sonntags 11 bis 15 Uhr
Anmeldung unter https://app.no-q.info/buergertest-rhein-main-ah/checkins
Rats-Apotheke in Michelstadt
Bahnhofstraße 25, 64720 Michelstadt
Anmeldung unter Telefon: 06061 2324 oder online: https://apo-schnelltest.de/rats-apotheke-michelstadt
Hirsch-Apotheke in Michelstadt
Erbacher Straße 4, 64720 Michelstadt
Anmeldungen unter Telefon: 06061 6258874, online: http://www.testzentrum-michelstadt.de/ oder per E-Mail: info@testzentrum-michelstadt.de
Tests sind aber auch ohne Anmeldung möglich
Öffnungszeiten: montags bis freitags 8.30 bis 16 Uhr samstags 9 bis 13 Uhr und sonntags 9 bis 13 Uhr sowie 17 bis 19 Uhr.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat auf seiner Internetseite dazu Informationen zusammengestellt, wer Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Schnelltest hat und wie der Nachweis erfolgen muss:
Erklärung über die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Bürgertestung
als Nachweis nach §§ 4a, 6 Abs. 3 Nr. 4 und 5 TestV (zum Download bitte anklicken)
Erklärung über das Vorliegen eines positiven Antigen-Tests zur Eigenanwendung (zum Download bitte anklicken)
Um Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test zu haben, muss ein vorheriger Schnelltest positiv ausgefallen sein.
Der Test kann bei folgenden Anbietern gemacht werden:
Zusätzlich gibt es verschiedene Anbieter, bei denen man sich auf eigene Kosten testen lassen kann. Die Möglichkeiten gibt es hier zum Download (bitte anklicken).
Wenn Sie die Information erhalten haben, dass Sie positiv auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 getestet wurden, ergeben sich für Sie unmittelbare Konsequenzen und Pflichten. Dies gilt sowohl für einen positiven PCR- als auch einen positiven Schnell- bzw. Antigen-Test.
Für positiv getestete Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren besteht mindestens fünf Tage nach dem ersten positiven Test:
Außerdem wird dringend empfohlen, sich im Fall einer Infektion mit Symptomen für fünf Tage zu isolieren und keinen Besuch zu empfangen. Die Isolation sollte erst beendet werden, wenn mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht oder zehn Tage nach dem ersten Test vergangen sind.
Alle Vorgaben in ausführlicher Form zum Ausdrucken (zum Download bitte anklicken)
Weitere Informationen:
Test wurde in Arztpraxis vorgenommen:
Wenn sich Patienten in einer Arztpraxis haben testen lassen, regelt die Praxis die Abläufe und informiert sie darüber, wann und wie sie die Testergebnisse kommuniziert. Bei positiven Testergebnissen wird das Gesundheitsamt automatisch informiert und setzt sich mit Ihnen in Verbindung.
Test wurde in einem Testzentrum vorgenommen:
Haben sich Patienten in einem Koordinierungscenter der KVH testen lassen, werden Sie in der Regel so schnell wie möglich über ihr Ergebnis informiert:
1. vom Gesundheitsamt bei positivem Testergebnis.
2. von der KVH bei negativem Testergebnis (per SMS und Brief).
Aufgrund eines hohen Testaufkommens und je nach Kapazitäten der auswertenden Labore kann es leider immer einmal zu Verzögerungen kommen. Sollten Getestete nach wenigen Tagen noch kein Ergebnis erhalten haben, können sie sich per E-Mail
corona-befunduebermittlung@kvhessen.de danach erkundigen (wenn sie in einem Koordinierungscenter der KVH getestet wurden).
Test wurde vom Gesundheitsamt veranlasst
Das Gesundheitsamt meldet sich unabhängig vom Testergebnis bei den getesteten Personen.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat einen interaktiven Online-Impfcheck entwickelt. Damit können Sie ihren Impfstatus und den ihrer Angehörigen überprüfen.
Hier geht es zum Online-Impfcheck (bitte anklicken)
Zahlreiche niedergelassene Ärztinnen und Ärzte impfen – fragen Sie am besten Ihren Hausarzt oder Facharzt nach einer Möglichkeit. Sollten Ihre Ärzte nicht impfen, können Sie sich auch an andere (Fach-)Arztpraxen wenden.
Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutz)
Video mit Informationen in Gebärdensprache:
Aufklärungsmerkblatt mRNA-Impfstoff
Informationen auf Ukrainisch:
RKI Aufklärungsmerkblatt und Einwilligungsbogen: Corona-Schutzimpfung mit mRNA-Impfstoffen
RKI Aufklärungsmerkblatt und Einwilligungsbogen: Corona-Schutzimpfung mit Vektor-Impfstoffen
Infoflyer „Impfen hilft. 7 gute Gründe, sich jetzt impfen zu lassen“
Infoflyer Corona-Schutzimpfung für Kinder (5-11 Jahre)
Infoflyer Corona-Schutzimpfung für Kinder und Jugendliche (12-17 Jahre)
Wo kann ich mich impfen lassen?
Zahlreiche niedergelassene Ärztinnen und Ärzte impfen – fragen Sie am besten Ihren Hausarzt oder Facharzt nach einer Möglichkeit. Sollten Ihre Ärzte nicht impfen, können Sie sich auch an andere (Fach-)Arztpraxen wenden.
Welche Impfstoffe gibt es?
Aktuell werden folgende Impfstoffe angeboten:
Biontech (für Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen)
Abstand 1. zu 2. Impfung 3 Wochen
Abstand zur Drittimpfung mindestens 3 Monate.
Abstand zur Viertimpfung mindestens 3 bzw. 6 Monate
Moderna (für Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen bei Personen ab 30 Jahren)
Abstand 1. zu 2. Impfung 4 Wochen
Abstand zur Drittimpfung mindestens 3 Monate. (Bei der Drittimpfung wird gemäß STIKO eine reduzierte Dosis geimpft).
Abstand zur Viertimpfung mindestens 3 bzw. 6 Monate
Johnson&Johnson (nur für Erstimpfungen). STIKO empfiehlt aufgrund geringer Wirksamkeit eine Auffrischungsimpfung bereits nach 4 Wochen mit einem MRNA-Impfstoff.
Novavax (für Erst- und Zweitimpfungen bei Personen ab 18 Jahren)
Abstand 1. zu 2. Impfung 3 Wochen
Darf ich einen Impfstoff wählen?
Ja, je nach Angebot. Der Impfstoff wird bei der Terminvergabe gewählt. Er kann dann vor Ort aufgrund der Planung und Verfügbarkeit nicht mehr gewechselt werden. Auffrischungsimpfungen (dritte und vierte Impfung) sind nur mit einem MRNA-Impfstoff möglich.
Man kann nach zwei Impfungen Biontech die Drittimpfungen mit Moderna erhalten und umgekehrt. Ebenso ist eine Impfserie AstraZeneca-Moderna-Biontech oder AstraZeneca-Biontech-Moderna möglich.
In welchen Fällen darf ich nicht zur Impfung gehen?
Sollten Sie grippeähnliche Symptome haben, dürfen Sie nicht ins Impfzentrum kommen. Kontaktieren Sie dann bitte Ihren Hausarzt.
Was muss ich zum Impftermin mitbringen?
Wer darf geimpft werden?
Erst- und Zweitimpfungen gibt es für alle ab 5 Jahren.
Wer zwischen 5 und 16 Jahre alt ist muss in Begleitung eines Erziehungsberechtigten zum Impftermin kommen.
Für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren genügt die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten auf dem Aufklärungs- und Anamnesebogen.
Der Wirkstoff von Moderna wird erst ab einem Alter von 30 Jahren geimpft. der von Novavax erst ab 18 Jahren
Auffrischungsimpfungen sind für alle ab 12 Jahren möglich. Dafür werden nur MRNA-Impfstoffe verwendet und die Zweitimpfung muss mindestens 3 Monate her sein.
Auffrischungsimpfungen für Kinder von 5 bis 12 Jahren sind bei speziellen Vorerkrankungen empfohlen. Betroffen werden gebeten, sich dafür an den Kinderarzt zu wenden, der das Kind betreut.
Eine zweite Auffrischungsimpfung empfiehlt die STIKO derzeit für Menschen ab 60 Jahren, Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen, Menschen mit einer Immunschwäche (bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren Arzt) und für Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen (Abstand mindestens 6 Monate).
Wie erhalte ich einen Digitalen Impfpass?
Um einen digitalen Impfnachweis zu erhalten, gibt es verschiedenen Möglichkeiten:
Wo kann ich meine Corona-Schutzimpfung nachträglich in meinen (neuen) Impfpass eintragen lassen?
Eine Umschreiben des Impfpasses von alt auf neu oder eine Eintragung der bei der Impfung ausgestellten Ersatzbescheinigung in den Impfpass ist nur dort möglich, wo die Impfung verabreicht wurde.
Bitte rechnen Sie im Impfzentrum mit Wartezeiten.
Was ist mit einer vierten Impfung?
Eine zweite Auffrischungsimpfung empfiehlt die STIKO derzeit für Menschen ab 70 Jahren, Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen (Abstand mindestens 3 Monate), Menschen mit einer Immunschwäche (bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren Arzt) und für Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen (Abstand mindestens 6 Monate).
Was empfiehlt die STIKO aktuell?
Die aktuellen STIKO-Empfehlungen sind hier zu finden:
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Impfempfehlung-Zusfassung.html
Wo erhalte ich weitere Informationen zum Thema Corona-Schutzimpfung?
Bei der Hessischen Landesregirung: https://corona-impfung.hessen.de/
Beim Bundesgesundheitsministeriums https://www.zusammengegencorona.de/informieren/informationen-zum-impfen/
Seit Mitte März gilt in Deutschland die einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Betroffenen Einrichtungen, besonders Krankenhäuser und Pflegeheime, mussten sich bis zum Ablauf des 15. März 2022 von ihren Beschäftigten Immunitätsnachweise vorlegen lassen. Das sind: der Nachweis über eine vollständige Impfung (zwei Dosen) beziehungsweise über den Genesenen-Status oder ein ärztliches Attest, dass man aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann. Die Einrichtungen haben dann bis zum 31. März 2022 Zeit, dem Gesundheitsamt jene Personen zu melden, die einen solchen Nachweis nicht erbringen können. Einrichtungen aus dem Odenwaldkreis nutzen dafür bitte dieses Meldeportal (zum Öffnen bitte anklicken).
Der entsprechenden Erlass des Landes ist Online auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration einsehbar: https://soziales.hessen.de/corona/coronaimpfung/einrichtungsbezogene-impfpflicht
Gesamtübersicht der Impfungen im Odenwaldkreis (Impfzentrum und Ärzte, Quelle: Landesregierung Hessen), Stand 06.11.2022:
mindestens einmal geimpft: 61.291
grundimmunisiert: 61.568
Auffrischimpfungen: 54.114 (erste Auffrischung) / 9.487 (zweite Auffrischung)
Zahlen zur Corona-Pandemie im Odenwaldkreis
Auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Zahlen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie für den Odenwaldkreis. Wir veröffentlichen mittwochs morgens die Zahlen zum Meldeschluss des Vortags. Die Zahl der Genesenen ist nicht mehr zu erheben, denn in Hessen ist die Pflicht zur Isolation weggefallen. Somit kann auch kein Infektionssaldo mehr mitgeteilt werden.
Außerdem finden Sie hier Links zu den Seiten, die die Zahlen für Hessen bzw. für Deutschland darstellen.
46.949
davon verstorben
255
7-Tage-Inzidenz (RKI, 15.02.2023, 00:00 Uhr)
144,4
13
davon im Gesundheitszentrum Odenwaldkreis (GZO)
8
davon im GZO auf Intensivstation
2
davon außerhalb des Kreises
5
davon ausstehende Testergebnisse im GZO
1
Fallzahlen Hessen:
Hessisches Ministerium für Soziales:
Robert Koch Institut:
Bad König
5082
Brensbach
2229
Breuberg
3728
Brombachtal
1736
Erbach
6917
Fränkisch-Crumbach
1516
Höchst
4788
Lützelbach
3384
Michelstadt
8270
Mossautal
1094
Oberzent
4494
Reichelsheim
3711
An folgenden Orten muss eine medizinische Maske (OP-Maske oder FFP2/KN95) getragen werden:
Die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine tragen können.
Weitere Informationen: https://www.hessen.de/node/79
Auch wenn die gesetzlichen Vorgaben zum Großteil weggefallen sind, empfiehlt das Land Hessen, sich an folgende Regeln zu halten:
Die Bundesregierung hat die wichtigsten Fragen und Antworten für Reisende zusammengestellt: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-reisen-1735032
Apotheken und Hausärzte stellen Genesenennachweise aus. Dazu müssen ein gültiger Personalausweis und der erste positive PCR-Befund vorgelegt werden.
Eine Ausstellung durch das Gesundheitsamt erfolgt nicht.
Der Bund hat Informationen zur Corona-Warn-App auf seiner Seite zusammengestellt:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app/corona-warn-app-faq-1758392
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration stellt Informationen in mehreren Sprachen zur Verfügung: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/amt-und-person/informationen-zum-coronavirus
Weitere Informationen rund um das Thema Schule und Corona gibt es beim Hessischen Kultusministerium: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/corona
Für den durch die Absonderung erlittenen Verdienstausfall erhalten Sie bzw. Ihr Arbeitgeber ggf. eine Entschädigung nach den Regelungen des § 56 IfSG. Entscheidend hierbei ist die Frage, ob ein Verdienstausfall tatsächlich entstanden ist.
Ob ggf. ein Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung besteht, können Sie der Übersicht entnehmen (zum Download bitte anklicken).
Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes einem Tätigkeitsverbot unterliegt oder unterworfen wird, beziehungsweise abgesondert wurde, und einen Verdienstausfall erleidet und dabei nicht krank ist, erhält ggf. eine Entschädigung. Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall.
Wer sich krank fühlt und infolgedessen arbeitsunfähig krank und daher i.d.R. krankgeschrieben ist, hat i.d.R. ohnehin einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und damit keinen Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz.
Für alle weiteren Fragen rund um das Thema Entschädigung von Umsatzausfällen und Verlusten aufgrund der Corona-Pandemie wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die häufigsten Fragen zum Thema auf seiner Seite zusammengestellt: https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html;jsessionid=551757272A161B8A55179E0060FB9517.delivery1-master#doc89168596-e024-487b-980f-e8d076006499bodyText4
Tel. 06062 70-1200
E-Mail: corona-info@odenwaldkreis.de
montags bis freitags 8:00 bis 16:00 Uhr
Fragen zu Gesundheit und Quarantäne:
montags bis freitags von 9:00 bis 15:00 Uhr
alle weiteren Fragen in Zusammenhang mit dem Corona-Virus: montags bis donnerstags 8:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 15:00 Uhr
Tel. 0800 555 4666
Das Zentrum für Seelische Gesundheit am Gesundheitszentrum Odenwaldkreis hat eine telefonische Anlaufstelle geschaffen, an die sich Menschen wenden können, die aufgrund der aktuellen Corona-Krise psychische Beschwerden haben.
Mo - Fr von 10:00 bis 12:00 Uhr
Tel. 06062 79 5454
corona-sprechstunde@gz-odw.de
Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen e. v. hat im Internet Adressen von Hilfs- und Beratungsangeboten gebündelt:
Beratung für Familien, um in dieser herausfordernden Situation zu gemeinsamen Lösungen zu finden.
Di und Do von 13:00 bis 15:30 Uhr
Mi von 9:00 bis 11:00 Uhr
Tel. 06062 70-3939
oder über das Kontaktformular auf